Wie schütze ich mein Unternehmen vor Korruption?

In den vergangenen Wochen hat das Thema der Korruption immer mehr an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen.Durch Korruptionsanschuldigungen kann es zu Rufschädigungen bei einem Unternehmen kommen. Um aktiv Korruptionsbekämpfung zu betreiben, ist es hilfreich, ein Hinweisgebersystem zu installieren.

Korruptionsvorwürfe schaden nicht nur der Reputation eines Unternehmens, sondern können auch finanzielle Folgen mit sich ziehen. Korruptionspräventions-Experte Martin Fridl hat sieben Präventionsmaßnahmen ausgearbeitet, mit denen man sein Unternehmen erfolgreich gegen Korruption schützen kann.

1. Hintergrundcheck vor Einstellung

Prinzipiell sollte jede Person, die neu in ein Unternehmen kommt, vorher sorgfältig geprüft werden. Betrifft die Einstellung eine Managementposition, sollte noch einmal eine schärfere Prüfung erfolgen. Dies ist wichtig, da Personen im Management eine hohe Entscheidungsbefugnis und oft auch eine repräsentative Rolle haben. Die Prüfung der Person sollte wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse beinhalten. Mögliche Quellen für die Prüfung können Strafregisterauszug, Black-Lists, Medienberichte, ehemalige Arbeitgeber und Geschäftsbeziehungen oder auch Recherchen im Internet sein.

2. Einrichtung einer Antikorruptionsstelle

Mit der Implementierung einer Antikorruptionsstelle (Hinweisgebersystem) können sich Unternehmen schon vor dem Auftreten von Vorwürfen schützen. Die Person, die man mit dieser Aufgabe betraut, sollte eine anerkannte Funktion haben und vertrauenswürdig sein. Zudem ist es wichtig, dass sie einen direkten Draht zur operativen Managementebene hat.

3. Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie

Spätestens im Dezember 2021 muss die Richtlinie umgesetzt sein. Weitere Informationen zur Richtlinie und wer genau betroffen ist, finden Sie hier. Durch die Whistleblower Richtlinie sind Angestellte vor Entlassungen, Degradierungen und sonstigen Diskriminierungen geschützt.

4. Risikoabschätzung bei Aufträgen und bei Geschäftspartnern

Nicht nur bei der Einstellung von neuem Personal sollte ein Hintergrundcheck erfolgen. Auch bei der Auswahl von neuen Geschäftsbeziehungen wird eine Due-Diligence-Prüfung empfohlen.

5. Beurteilung von Länderrisiken

Bei der Zusammenarbeit von Unternehmen, die ihren Sitz in Ländern haben, die besonders korruptionsanfällig sind, rät der Experte zur Vorsicht. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung von Risiken dienen Blacklists von Transparency International der Weltbank. Als Anhaltspunkt gilt, je höher das Risiko, desto genauer die Prüfung.

6. Vermeidung von Bargeldtransaktionen

Eine der wohl bekanntesten Maßnahmen gegen Korruption ist die Bargeldabschaffung in einem Unternehmen. Je mehr Schritte auf einem Konto nachvollzogen werden können, desto schwieriger ist es, unter Korruptionsverdacht zu fallen.

7. Aufgabentrennung und Vieraugenprinzip

Die Trennung von Aufgaben ist speziell hinsichtlich der finanziellen Steuerung wichtig. Eine einzelne Person sollte nicht für alle Bereich alleine verantwortlich sein. Bei der Genehmigung von Zahlungen ist es von Vorteil, wenn das Vier Augen Prinzip angewandt wird. Bezüglich der Transaktionskosten, die einen gewissen Betrag überschreiten, sollte zudem eine Absegnung der höheren Managementebene vorgeschrieben sein.

Kurier 21.07.2021