Begleittext
Begleittext für Deutschland
Vorlage für einen Hinweistext auf der Website eines deutschen Unternehmens.
Ersetzen Sie FIRMA vor der Veröffentlichung durch Ihren Unternehmensnamen.
Hinweisgebersystem von FIRMA
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der wichtigste Teil unseres Unternehmens. Um die gute Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens weiter zu verbessern, hat FIRMA ein Hinweisgebersystem implementiert.
Unser Hinweisgebersystem ermöglicht es allen Mitarbeiterinnen und Geschäftspartnerinnen, auf potenzielle und tatsächliche Verstöße gegen das Gesetz aufmerksam zu machen. Dabei können Hinweisgeber*innen auf Wunsch anonym bleiben. Das System funktioniert wie ein virtueller Postkasten und bietet so die Möglichkeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit möglicherweise rechtswidrige Handlungen zu melden.
Sollten Sie Hinweise auf rechtswidriges Verhalten haben, bitten wir darum, diese so schnell wie möglich weiterzugeben. So helfen Sie uns dabei, das Unternehmen vor finanziellen Schäden zu schützen und seine Integrität zu bewahren.
Wer darf melden?
Das Hinweisgebersystem steht Mitarbeiterinnen, Praktikantinnen, ehemaligen Mitarbeiterinnen, externen Mitarbeiterinnen, Lieferantinnen sowie Vertragspartnerinnen des Unternehmens zur Verfügung.
Was darf gemeldet werden?
Nach der EU-Richtlinie sind insbesondere folgende Bereiche geschützt: öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel- und Produktsicherheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucherrechte sowie Datenschutz.
Deutschland hat in seiner Umsetzung der EU-Richtlinie zusätzliche Bereiche aufgenommen. Dazu zählen unter anderem das Strafrecht, bestimmte Ordnungswidrigkeiten mit Bezug zum Schutz von Leben, Leib und Gesundheit sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder und unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in vielen weiteren Sachbereichen.
Wie läuft die Meldung ab?
Ein Hinweisgebersystem ist im Kern ein virtueller Postkasten. Wenn Sie auf einen Verstoß aufmerksam werden, können Sie diesen über das System melden. Ob Sie dabei anonym bleiben und welche Informationen Sie teilen möchten, bleibt Ihnen überlassen.
Sobald Sie Ihren Hinweis abgeschickt haben, wird er an die intern zuständigen Personen weitergeleitet. Wer zu diesem Kreis gehört, wird vorab festgelegt. Spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung muss eine Eingangsbestätigung erfolgen. Eine Rückmeldung zu den ergriffenen Folgemaßnahmen muss innerhalb von maximal drei Monaten nach dieser Bestätigung erfolgen.