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Begleittext

Begleittext für Österreich

Vorlage für einen Hinweistext auf der Website eines österreichischen Unternehmens.

Ersetzen Sie FIRMA vor der Veröffentlichung durch Ihren Unternehmensnamen.

Hinweisgebersystem von FIRMA

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der wichtigste Teil unseres Unternehmens. Um die gute Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens weiter zu verbessern, hat FIRMA ein Hinweisgebersystem implementiert.

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht es allen Mitarbeiterinnen und Geschäftspartnerinnen, auf potenzielle und tatsächliche Verstöße gegen das Gesetz aufmerksam zu machen. Dabei können Hinweisgeber*innen auf Wunsch anonym bleiben. Das System funktioniert wie ein virtueller Postkasten und bietet so die Möglichkeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit möglicherweise rechtswidrige Handlungen zu melden.

Sollten Sie Hinweise auf rechtswidriges Verhalten haben, bitten wir darum, diese so schnell wie möglich weiterzugeben. So helfen Sie uns dabei, das Unternehmen vor finanziellen Schäden zu schützen und seine Integrität zu bewahren.

Wer darf melden?

Das Hinweisgebersystem steht Mitarbeiterinnen, Praktikantinnen, ehemaligen Mitarbeiterinnen, externen Mitarbeiterinnen, Lieferantinnen sowie Vertragspartnerinnen des Unternehmens zur Verfügung.

Was darf gemeldet werden?

Österreich orientiert sich in der Umsetzung im Wesentlichen an den Vorgaben der EU-Richtlinie. Ein weitergehender Schutz, wie ihn etwa Deutschland vorsieht, ist nicht Teil des HinweisgeberInnenschutzgesetzes.

In den Geltungsbereich fallen insbesondere Sachverhalte aus dem öffentlichen Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Lebensmittel- und Produktsicherheit, öffentlicher Gesundheit, Datenschutz, Korruption oder dem Missbrauch von EU-Fördergeldern.

Andere Rechtsverletzungen, etwa systematische Arbeitszeitverstöße, Lohndumping, gefährliche Arbeitsbedingungen, Untreue oder sexuelle Belästigung, sind nach heutigem Rechtsstand nicht automatisch vom gesetzlichen Schutz erfasst.

Wie läuft die Meldung ab?

Ein Hinweisgebersystem ist im Kern ein virtueller Postkasten. Wenn Sie auf einen Verstoß aufmerksam werden, können Sie diesen über das System melden. Ob Sie dabei anonym bleiben und welche Informationen Sie teilen möchten, bleibt Ihnen überlassen.

Sobald Sie Ihren Hinweis abgeschickt haben, wird er an die intern zuständigen Personen weitergeleitet. Wer zu diesem Kreis gehört, wird vorab festgelegt. Spätestens sieben Tage nach Eingang der Meldung muss eine Eingangsbestätigung erfolgen. Eine Rückmeldung zu den ergriffenen Folgemaßnahmen muss innerhalb von maximal drei Monaten nach dieser Bestätigung erfolgen.