Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 5. November 2021
1. Gültigkeit der Einkaufsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit der zu FN 643230b protokollierten Mauracher IT-Solutions GmbH, im Folgenden flustron, gelten für den Vertragspartner, im Folgenden Vertragspartner, ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, sowie Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Bestellungen vom Vertragspartner sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und firmenmäßig gezeichnet sind, und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Der Vertrag ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, mindestens 1 Monat bindend.
Es werden unteilbare Gesamtleistungen vereinbart.
Beim Erwerb der Software von flustron wird ein Lizenzvertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen geschlossen.
Der Lizenzvertrag berechtigt den Vertragspartner zur programmtechnischen Nutzung des Lizenzmaterials innerhalb der Europäischen Union für die Laufzeit des mit flustron geschlossenen Vertrags. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich. Der Vertragspartner muss sich hierbei den Bestimmungen zur vertragsgemäßen Nutzung der übertragenen Software unterwerfen. Eine andere Übertragung ist unwirksam. Die Benützung des Lizenzgegenstandes ist nur im Unternehmen des Vertragspartners gestattet. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung ist nicht erlaubt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die für den Betrieb unserer Software notwendigen Betriebssysteme oder Netzwerksoftwares zu erwerben. Diese sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
3. Immaterialgüterrechte für Standardsoftware
flustron erteilt dem Vertragspartner nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich begrenztes Recht, die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden und zum eigenen internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei flustron.
Der Vertragspartner ist frei, die Anzahl der erworbenen Standardsoftwarelizenzen im Rahmen der Geschäftsbedingungen zu verwenden.
4. Transport
Im Falle eines physischen Transports trägt der Vertragspartner die Kosten und das Risiko des Transportes bis zur Übergabe am vereinbarten Lieferort.
5. Preise
Die Vertragsleistungen werden von flustron gegen Lizenzgebühren erbracht. Die Lizenzgebühren werden jeweils monatlich zu den ausgeschriebenen Preisen in Rechnung gestellt. Die Lizenzgebühren werden jährlich entsprechend der Veränderung des vom österreichischen statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex angepasst.
In den vereinbarten Lizenzgebühren sind sämtliche Leistungen eingerechnet, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind.
Die von flustron gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch flustron. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt flustron, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Vertragspartner zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist flustron berechtigt, Terminverlust zu erklären.
Erfolglose SEPA-Lastschriftmandate beziehungsweise Rücklastschriften werden mit EUR 20,00 pro erfolglosem Zahlungsvorgang in Rechnung gestellt.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
6. Erfüllungsort und Übernahme
Erfüllungsort für die Lieferungen und/oder Leistungen ist der von flustron, insbesondere in der Bestellung, genannte Ort oder am Sitz von flustron.
7. Gewährleistung/Haftung
flustron übernimmt keine Gewähr, dass Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen oder in der getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Programmfehler im Rahmen des Programmservice beseitigt werden können.
flustron ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung, Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung, zu bestimmen.
flustron haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In jedem Fall ist eine Haftung für Folge- und Vermögensschäden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, entgangenen Gewinns, erwarteter, aber nicht eingetretener Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner, mittelbare Schäden sowie Schäden an den aufgezeichneten Daten, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Ersatz für sämtliche Schäden ist jedenfalls mit der dreifachen Jahresvergütung, die vom Vertragspartner an flustron zu leisten ist, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten begrenzt. Darüber hinaus wird eine Haftung für Beschädigungen, die durch flustron herbeigeführte Handlungen entstanden sind, zur Gänze ausgeschlossen.
8. Kündigung (Dauerschuldverhältnisse)
Bei Dauerschuldverhältnissen kann flustron unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen, der Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen mit Wirkung zum Leistungsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich, zum Beispiel per Post oder E-Mail, erfolgen.
Ein Kündigungsverzicht seitens flustron bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch flustron, ansonsten dieser nicht wirksam vereinbart ist.
Aus wichtigem Grund kann flustron einen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die unter Punkt 9 genannten Gründe, oder wenn der Vertragspartner stirbt, im Falle einer juristischen Person liquidiert wird oder über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
9. Rücktritt vom Vertrag
flustron ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere:
- wenn der Vertragspartner gegen behördliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen verstößt;
- wenn der Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen für flustron nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat;
- wenn der Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern von flustron, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat.
flustron ist berechtigt, bei Vorliegen einer dieser Gründe entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten.
10. Datenschutz
flustron wird personenbezogene Daten und Vermittlungsdaten des Vertragspartners speichern und automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen für flustron nötig ist.
Der Vertragspartner gestattet flustron die Aufnahme seines Namens bzw. seiner Firma, E-Mail und seines Firmensitzes in eine Referenzliste.
flustron und seine Mitarbeiter unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass flustron nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Vertragspartner bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
12. Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
13. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von flustron vereinbart.
14. Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von flustron mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.