Ratgeber
Österreich beschließt Whistleblower-Gesetz
28. Februar 2023

Mehr als ein Jahr nach der eigentlichen Frist hat der Nationalrat am 25. Jänner das Whistleblower-Gesetz beschlossen. Die Opposition, der das Gesetz nicht weit genug geht, stimmte geschlossen dagegen.
Worum geht’s?
Es wird noch einige Monate dauern, bis die neuen Bestimmungen in Kraft treten. Dann werden Mitarbeitende die Möglichkeit haben, Missstände innerhalb ihres Unternehmens aufzudecken. Aber auch Unternehmen bekommen dadurch die Möglichkeit, potenziell rufschädigende Probleme intern zu klären, bevor Behörden und damit die Öffentlichkeit informiert werden.
Für wen gilt das Gesetz?
Alle Unternehmen und öffentliche Institutionen mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen müssen ab Dezember 2023 ein internes Meldesystem zur Verfügung stellen. Nachdem das Gesetz in Kraft tritt, haben Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen sechs Monate Zeit, um die Vorgaben umzusetzen.
Und wenn sich Unternehmen nicht daran halten?
Die externe Meldestelle beim Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ist die Anlaufstelle für Whistleblower, wenn es keinen internen Meldekanal gibt. Wenn ein Hinweisgeber einen Missstand aufdeckt und dafür entlassen oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, kann er rechtlich dagegen vorgehen. Unternehmen, die einem Mitarbeitenden Repressalien androhen, müssen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 Euro rechnen, im Wiederholungsfall bis zu 40.000 Euro. Das gleiche Strafmaß gilt für Mitarbeitende, die absichtlich falsche Hinweise geben.
Welche Vorteile haben Unternehmen?
Nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Unternehmen profitieren von dem Gesetz. Bevor die Behörden informiert werden, haben sie Zeit Hinweisen eigenständig nachzugehen und etwaige Probleme aus der Welt zu schaffen, bevor sie öffentlich werden.
Geht das Gesetz weit genug?
Laut der Opposition und NGOs wie Transparency International geht das Gesetz nicht weit genug. Problematisch sei, dass der Whistleblower-Schutz nur dann greift, wenn die Missstände auch gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Der Schutz müsse laut Expertinnen und Experten aber auch für Übertretungen gelten, die nationales Recht betreffen. Diese Ausdehnung ist in Österreich allerdings nur teilweise geschehen. So ist etwa nur das Korruptionsstrafrecht enthalten, nicht aber das gesamte Strafrecht. Transparency International kritisiert außerdem, dass der Geltungsbereich des Gesetzes für Mitarbeitende ohne juristisches Vorwissen kaum auszumachen sei.