Ratgeber
Whistleblower Richtlinie ist auch in der Schweiz gültig
10. Oktober 2022
Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist auch in der Schweiz anwendbar. Schweizer Unternehmen, die mit Geschäftspartnern aus dem EU-Raum interagieren, mussten die Richtlinie bis Ende 2021 umsetzen.
Was auf den ersten Blick nach unnötigem Mehraufwand klingt, ist bei näherer Betrachtung nicht nur für MitarbeiterInnen von Vorteil. Auch das Unternehmen selbst kann davon profitieren. Oft fehlt es Mitarbeitenden am Mut oder Vertrauen, Compliance-Verstöße zu melden. Durch die EU-Richtlinie, die auch in der Schweiz wirksam ist, soll das nicht mehr der Fall sein. Um Hinweisgeber bestmöglich zu schützen, schafft die Richtlinie den rechtlichen Rahmen. Unternehmen haben nun die Verantwortung, eine professionelle und anonyme Lösung für Hinweisgeber zu gewährleisten.
Auch Führungskräfte profitieren von den Änderungen im Compliance-Management. Durch den rechtlichen Vorstoß wird Licht auf ein Thema geworfen, das bis dato noch sehr unbeachtet geblieben ist. Durch die frühzeitige Identifizierung von Missständen reduziert sich das Risiko juristischer Konsequenzen oder von Reputationsschäden. Da solche Verstöße einen durchschnittlichen finanziellen Schaden von CHF 200.000 mit sich bringen, können sich Unternehmen durch ein gutes Hinweisgebersystem viel Geld sparen.
Unternehmen, die bereits ein Meldesystem etabliert haben, berichten neben der Minimierung von Risiken auch von positiven Effekten für das Employer Branding. Der allgemeine Trend geht in Richtung mehr Aufmerksamkeit für ethische Themen, eine transparente Unternehmenskultur und einen proaktiven Umgang mit der Prävention von Missständen. Demzufolge kann man davon ausgehen, dass es sich künftig kaum ein Unternehmen leisten kann, auf ein Hinweisgebersystem zu verzichten.
