Recht & Pflichten

Whistleblower Richtlinie ist auch in der Schweiz gültig

Die EU-Whistleblower-Richtlinie gilt auch für Schweizer Unternehmen, die mit Geschäftspartnern aus dem EU-Raum interagieren.

10. Oktober 2022 2 Min. Lesezeit Autor Mauracher Simon
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flustron Symbol als Titelbild zum Beitrag ueber die Relevanz der Whistleblower-Richtlinie fuer Unternehmen in der Schweiz.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist auch in der Schweiz anwendbar. Schweizer Unternehmen, die mit Geschäftspartnern aus dem EU-Raum interagieren, mussten die Richtlinie bis Ende 2021 umsetzen.

Das Wichtigste in Kürze:

Whistleblower Richtlinie ist auch in der Schweiz gültig hilft Unternehmen dabei, Pflichten, Umsetzung und Risiken sauber einzuordnen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie gilt auch für Schweizer Unternehmen, die mit Geschäftspartnern aus dem EU-Raum interagieren. Im Fokus stehen die wichtigsten Praxisfragen, damit Verantwortliche schneller erkennen, was jetzt wichtig ist und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist auch in der Schweiz anwendbar. Schweizer Unternehmen, die mit Geschäftspartnern aus dem EU-Raum interagieren, mussten die Richtlinie bis Ende 2021 umsetzen.

Was auf den ersten Blick nach unnötigem Mehraufwand klingt, ist bei näherer Betrachtung nicht nur für MitarbeiterInnen von Vorteil. Auch das Unternehmen selbst kann davon profitieren. Oft fehlt es Mitarbeitenden am Mut oder Vertrauen, Compliance-Verstöße zu melden. Durch die EU-Richtlinie, die auch in der Schweiz wirksam ist, soll das nicht mehr der Fall sein. Um Hinweisgeber bestmöglich zu schützen, schafft die Richtlinie den rechtlichen Rahmen. Unternehmen haben nun die Verantwortung, eine professionelle und anonyme Lösung für Hinweisgeber zu gewährleisten.

Auch Führungskräfte profitieren von den Änderungen im Compliance-Management. Durch den rechtlichen Vorstoß wird Licht auf ein Thema geworfen, das bis dato noch sehr unbeachtet geblieben ist. Durch die frühzeitige Identifizierung von Missständen reduziert sich das Risiko juristischer Konsequenzen oder von Reputationsschäden. Da solche Verstöße einen durchschnittlichen finanziellen Schaden von CHF 200.000 mit sich bringen, können sich Unternehmen durch ein gutes Hinweisgebersystem viel Geld sparen.

Unternehmen, die bereits ein Meldesystem etabliert haben, berichten neben der Minimierung von Risiken auch von positiven Effekten für das Employer Branding. Der allgemeine Trend geht in Richtung mehr Aufmerksamkeit für ethische Themen, eine transparente Unternehmenskultur und einen proaktiven Umgang mit der Prävention von Missständen. Demzufolge kann man davon ausgehen, dass es sich künftig kaum ein Unternehmen leisten kann, auf ein Hinweisgebersystem zu verzichten.

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Nächster sinnvoller Schritt

Wenn Sie das Thema jetzt praktisch angehen wollen, sind das die sinnvollsten nächsten Schritte.

Autor

Mauracher Simon

Mauracher Simon schreibt bei flustron über Hinweisgebersysteme, digitale Meldeprozesse und praktische Compliance-Umsetzung. Sein Fokus liegt auf verständlichen Inhalten, klaren Abläufen und nutzerfreundlicher Kommunikation rund um Whistleblowing und Compliance.

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