Ratgeber
Wie schütze ich mein Unternehmen vor Korruption?
10. Juli 2022
In den vergangenen Wochen hat das Thema Korruption immer mehr an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen. Durch Korruptionsanschuldigungen kann es zu erheblichen Rufschädigungen für ein Unternehmen kommen. Um Korruption aktiv vorzubeugen, ist es hilfreich, ein Hinweisgebersystem zu installieren.
Korruptionsvorwürfe schaden nicht nur der Reputation eines Unternehmens, sondern können auch finanzielle Folgen mit sich ziehen. Korruptionspräventions-Experte Martin Fridl hat sieben Präventionsmaßnahmen ausgearbeitet, mit denen man sein Unternehmen erfolgreich gegen Korruption schützen kann.
1. Hintergrundcheck vor Einstellung
Prinzipiell sollte jede Person, die neu in ein Unternehmen kommt, vorher sorgfältig geprüft werden. Betrifft die Einstellung eine Managementposition, sollte noch einmal eine schärfere Prüfung erfolgen. Dies ist wichtig, da Personen im Management eine hohe Entscheidungsbefugnis und oft auch eine repräsentative Rolle haben. Die Prüfung der Person sollte wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse beinhalten. Mögliche Quellen für die Prüfung können Strafregisterauszug, Black-Lists, Medienberichte, ehemalige Arbeitgeber und Geschäftsbeziehungen oder auch Recherchen im Internet sein.
2. Einrichtung einer Antikorruptionsstelle
Mit der Implementierung einer Antikorruptionsstelle (Hinweisgebersystem) können sich Unternehmen schon vor dem Auftreten von Vorwürfen schützen. Die Person, die man mit dieser Aufgabe betraut, sollte eine anerkannte Funktion haben und vertrauenswürdig sein. Zudem ist es wichtig, dass sie einen direkten Draht zur operativen Managementebene hat.
3. Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie
Spätestens im Dezember 2021 muss die Richtlinie umgesetzt sein. Weitere Informationen zur Richtlinie und wer genau betroffen ist, finden Sie hier. Durch die Whistleblower Richtlinie sind Angestellte vor Entlassungen, Degradierungen und sonstigen Diskriminierungen geschützt.
4. Risikoabschätzung bei Aufträgen und bei Geschäftspartnern
Nicht nur bei der Einstellung von neuem Personal sollte ein Hintergrundcheck erfolgen. Auch bei der Auswahl von neuen Geschäftsbeziehungen wird eine Due-Diligence-Prüfung empfohlen.
5. Beurteilung von Länderrisiken
Bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen, die ihren Sitz in Ländern mit hoher Korruptionsanfälligkeit haben, rät der Experte zur Vorsicht. Als Orientierungshilfe zur Beurteilung von Risiken dienen Blacklists von Transparency International und der Weltbank. Als Anhaltspunkt gilt: Je höher das Risiko, desto genauer die Prüfung.
6. Vermeidung von Bargeldtransaktionen
Eine der wohl bekanntesten Maßnahmen gegen Korruption ist die Bargeldabschaffung in einem Unternehmen. Je mehr Schritte auf einem Konto nachvollzogen werden können, desto schwieriger ist es, unter Korruptionsverdacht zu fallen.
7. Aufgabentrennung und Vieraugenprinzip
Die Trennung von Aufgaben ist speziell hinsichtlich der finanziellen Steuerung wichtig. Eine einzelne Person sollte nicht für alle Bereiche allein verantwortlich sein. Bei der Genehmigung von Zahlungen ist es von Vorteil, wenn das Vier-Augen-Prinzip angewandt wird. Bei Transaktionen, die einen gewissen Betrag überschreiten, sollte zudem eine Freigabe durch die höhere Managementebene vorgeschrieben sein.
